Fördermittel
Siehe hierzu auch die Ausführungen im Regionalen Entwicklungskonzept (REK ab Seite 145, unter download einsehbar)
Förderfähig sind Projekte in den Samtgemeinden
· Börde Lamstedt
· Land Hadeln
· Stadt Hemmoor
· und den Stadtteilen Altenbruch, Groden und Lüdingworth der Stadt Cuxhaven sowie im Zentrum der Stadt Cuxhaven
Unabhängig vom Inhalt einer Maßnahme bzw. deren Zuordnung zu einem Handlungsfeld sind alle der im Rahmen des REK auf die einzelnen Handlungsfelder bezogenen Entwicklungsziele zuwendungsfähigen Projekte antragsberechtigt. Antragsberechtigt sind:
· Samtgemeinden und Gemeinden
· die Stadtteile Altenbruch, Lüdingworth, Zentrum, Groden über die Stadt Cuxhaven
· juristische Personen des öffentlichen Rechts
· natürliche Personen und Personengesellschaften
· juristische Personen des privaten Rechts
Mindestzuwendungen betragen:
· 500 € Zuwendung für Anträge durch
· juristische Personen des öffentlichen Rechts
· natürliche Personen und Personengesellschaften
· juristische Personen des privaten Rechts (= sog. private Maßnahmen)
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 250.000 € und gilt sowohl für private als auch für öffentliche Antragsteller.
Verteilung der Fördersätze und Förderboni
60 % Klima-, Natur- und Umweltschutz, Klimafolgenanpassung
60 % Regionale Wirtschaftsentwicklung
55 % Demographischer Wandel
55 % Mobilität
50 % Bildung und Kultur
5 % für Projekte im Bereich der Digitalisierung und der Datennutzung (die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Projektbewertung durch die LAG)
+ 5 % Für Projekte im Bereich der Nachhaltigen Nachnutzungskonzepte, des Upcyclings oder der Kreislaufwirtschaft (die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Projektbewertung durch die LAG)
+ 5 % Für Handlungsfeld oder Kommunen übergreifende Projekte (die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Projektbewertung durch die LAG)
70 % Für Kooperationsprojekte mit anderen LEADER-Regionen
80 % Für das Regionalmanagement
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle oder das Regionalmanagement.