Fördermittel
Siehe hierzu auch die Ausführungen im Regionalen Entwicklungskonzept (REK ab Seite 97, unter download einsehbar)
Förderfähig sind Projekte in den Samtgemeinden
· Börde Lamstedt
· Hemmoor
· Land Hadeln
· und den Stadtteilen Altenbruch und Lüdingworth der Stadt Cuxhaven
Unabhängig vom Inhalt einer Maßnahme bzw. deren Zuordnung zu einem Handlungsfeld sind alle der im Rahmen des REK auf die einzelnen Handlungsfelder bezogenen Entwicklungsziele zuwendungsfähigen Projekte antragsberechtigt. Antragsberechtigt sind:
· Samtgemeinden und Gemeinden
· die Stadtteile Altenbruch und Lüdingworth über die Stadt Cuxhaven
· juristische Personen des öffentlichen Rechts
· natürliche Personen und Personengesellschaften
· juristische Personen des privaten Rechts
Mindestzuwendungen betragen:
· 2.500 € Zuwendung für Anträge durch
· juristische Personen des öffentlichen Rechts
· natürliche Personen und Personengesellschaften
· juristische Personen des privaten Rechts (= sog. private Maßnahmen)
· 5.000 € Zuwendung für Anträge durch o die Samtgemeinden der Hadler Region und die Stadtteile Altenbruch und Lüdingworth der Stadt Cuxhaven (= sog. öffentliche Maßnahmen)
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 150.000,- € und gilt sowohl für private als auch für öffentliche Antragsteller.
Verteilung der Fördersätze und Förderboni
60 % Regionale Wirtschaftsentwicklung
60 % Klima- und Umweltschutz
55 % Fluss- und Küstenlandschaft/IKZM
55 % Demographischer Wandel
50 % Mobilität
50 % Bildung
+ 5 % Für Projekte im Bereich der Nachhaltigen Nachnutzungskonzepte (die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Projektbewertung durch die LAG)
+ 5 % Für Projekte im Bereich des Upcycling/der Kreislaufwirtschaft (die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Projektbewertung durch die LAG)
+ 5 % Für Handlungsfeld übergreifende Projekte (die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Projektbewertung durch die LAG)
+ 10 % Für Kommunen übergreifende Projekte (die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Projektbewertung durch die LAG)
70 % Für Kooperationsprojekte mit anderen LEADER-Regionen
80 % Für das Regionalmanagement
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle oder das Regionalmanagement.